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Sogenannte Chausseen haben ihre Anfänge in den Niederlanden. Die erste Chaussee auf dem heutigen Gebiet von Deutschland wurde 1753 zwischen Oettingen und Nördlingen gebaut. Von da an wurde der Chausseebau — ebenso zögerlich wie der Eisenbahnbau — ausgeweitet. 1788-1795 wurde die erste Chaussee in Brandenburg-Preußen von Berlin nach Potsdam gebaut. 1804 wurde die Chaussee Berlin-Frankfurt an der Oder fertiggestellt. 1825-1826 wurde die erste Chaussee als Versuchsstraße im Herzogtum Holstein gebaut — die Makadam-Straße bei Pfingstberg. 1830-1832 wurde die Chaussee (Hamburg) Altona–Kiel gebaut.
Das deutsche Wort »Chaussee« ist dem französischen »chaussée« entlehnt. Das französische »chaussée« stammt wiederum von lateinisch »via calciā ta«, was soviel bedeutet wie "(ein mit) Füßen (fest)getretener Weg", also ein befestigter Weg.
Chausseen wurden in der deutschen Amtssprache »Kunststraßen« genannt und dienten der »Communication« (lateinisch "communicare" = Verbindung). Teils wurden Chausseen auch »Communicationswege« sowie umgangssprachlich kurz »Communication« genannt.
Ihren Ursprung haben die heutigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den sogenannten römischen »Via strata« ("strata" von "sterno" = ebnen). Kurios an der Wortherkunft ist, dass heutzutage »Straße« als »via« (von "vio" = gehen, bewegen) und nicht als »strata« (Ebene, Lage, Schicht; siehe Stratosphäre), sowie »via« nicht als »Weg« (von "bewegen") übersetzt wird. Zusammengefasst ergibt das, dass Chaussee und Straße so ziemlich gleichen Ursprungs sind, wenn das "Ebnen" mit dem "Festtreten" gleichgesetzt wird. Wobei zu bedenken ist, dass es damals noch keine Straßenreinigung gab und alles was auf den Wegen landete "festgetreten" (via calciā ta = Chaussee) wurde und dadurch mehrere "Ebenen" (strata = Straße) entstanden. Während Chausseen "befestigte" Wege waren, waren Straßen "geebnete" (unbefestigte) Wege.
Straßen wurden unterschieden in Königs-Straßen »Via regia« (königlicher Weg) und Staats-Straßen »Via publica« (öffentlicher Weg). Die Staats-Straßen (Via publica) wurden aus zwei verschiedenen Gründen »Heerstraße« genannt. Erstens, weil mit "Heer" das militärische Heer gemeint war, durch dieses die Wege genutzt wurden und zweitens, weil mit "Heer" die allgemeine Bevölkerung gemeint war, für diese die öffentlichen Straßen angelegt wurden. Während auf Privat-Straßen jedem die Benutzung derselben vom Eigentümer verboten werden konnte, waren die öffentlichen Straßen für die Benutzung durch die Allgemeinheit ohne Genehmigung vorgesehen. Damit sollte der Handel gefördert werden. Wenn es Probleme mit dem Handel gab, wurde das Militär eingesetzt, damals wie heute. Die erste »Via publica« verlief von Brüssel über Frankfurt, Würzburg und Nürnberg nach Prag und wird erstmals im Jahr 839 erwähnt.
Einen Unterschied von »Chaussee« zu »Allee« gab es einmal, ist aber nicht mehr vorhanden. Mit »Allee« wird allgemein eine von Bäumen gesäumte Straße betitelt.
Ursprünglich waren von Bäumen gesäumte Chausseen keine Alleen. Eine Chaussee hat möglicherweise lediglich auf beiden Seiten sogenannte Chausseegräben, in denen das Straßenwasser abläuft, und ist/war eventuell beiderseits mit Bäumen gesäumt. Beiderseits mit Bäumen gesäumt sind auch Alleen, sowie konnten diese auch beiderseits parallel verlaufende Gräben haben, doch mussten zusätzlich innerorts auch beiderseits parallel verlaufende Gehwege aufweisen, die ebenso wie der Hauptweg Brücken über querlaufende Gräben besitzen mussten, um den Status Allee zu erlangen. Alleen wurden innerorts und Chausseen außerorts gebaut. Umgangssprachlich werden alle Straßen, die irgendwie gesäumt sind — vornehmlich mit Bäumen — Alleen genannt. Der Ausbau der »Frankfurter Chaussee« zur »Frankfurter Allee« in Berlin wurde in Lichtenberg erst 43 Jahre später als in Friedrichshain realisiert.
Richtung Frankfurt → | Berlin | Friedrichshain | Lichtenberg | Friedrichsfelde |
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Heerweg/Heerstraße (Status) | ab 1708 | ab 1708 | ab 1708 | |
Franckfurter Straße | bis ~1786 | |||
Große Frankfurther Straße | ab ~1786 | |||
Berliner Straße | ab 1887 | |||
Frankfurter Chaussee | ab 1824 | ab 1824 | ||
Frankfurter Allee | ab 1872 | ab 1915 |
Das Wort »Allee« stammt vom französischen »allée« was wiederum dem französichen Wort »aller« (deutsch: "gehen") entlehnt ist, dieses wiederum ist dem vulgärlateinischen »alāre« (von "ambulāre" = "umhergehen", siehe "ambulant") entlehnt.
Die Begrifflichkeit »Via publica« ist noch heute in den Straßengesetzen der Bundesländer via »Straßenwidmung« als "Gemeingebrauch" und dem Urheberrechtsgesetz via »Panoramafreiheit« als "öffentliche Straßen, Wege und Plätze" zu finden.
Die Befestigung von Straßen wurde Chaussierung genannt, wodurch Straßen zu Chausseen wurden. Eine einfache Chaussierung einer Straße war lediglich das Befestigen eines erdigen oder sandigen Untergrunds ohne größeren Aufwand, woraus aus der Straße noch keine Kies-Chaussee wurde. Eine aufwendigere Chaussierung war die Pflasterung einer Straße mit Pflastersteinen. In Gebieten mit Mangel an Steinen wurden gebackene Ziegelsteine (Klinker) verlegt.
Chausseen wurden einerseits unterschieden in ihrer Bauart als einfache Chaussee (eine irgendwie befestigte Straße), als Lehm-Chaussee oder Kies-Chausseen (Schotterpisten), als Klinker-Chausseen (Ziegelsteine) oder als Stein-Chausseen (beschlagener Granit). Feldsteinstraßen waren — wie der Name schon sagt — nur Straßen und keine Chausseen. Stein-Chausseen waren keine Feldsteinstraßen sowie keine Großsteinpflaster-Straßen (beschlagener Basalt). Pflaster-Straßen wurden meist nur innerhalb von Ortschaften angelegt und sind dort heute noch zahlreich vorhanden — mancherorts mit einer Asphaltschicht bedeckt. Eine weitere Unterscheidung von Chausseen war deren Status als Staats-Chaussee, Kreis-Chaussee oder Gemeinde-Chaussee. Zum Bau und Unterhalt von Kreis-Chausseen wurden meist Chausseebau-Gesellschaften (Aktiengesellschaften) gegründet.
Eine Bekanntmachung aus dem Jahr 1864 bezüglich einer Lehmchaussee einer Gemeinde im Landkreis Teltow im Land Brandenburg:
"Ortspolizei-Verordnung. Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Berathung mit dem Gemeinde-Vorstand wird zum Schutze der von der Gemeinde Schöneiche angelegten Lehmchaussee auf den Straßen von Schöneiche nach Telz, sowie nach Gallun, nach Callinchen, nach Zehrensdorf und nach Wünsdorf hierdurch verordnet: Das Fahren und Reiten auf den vorgenannten Lehmchausseen, so lange sich dieselben in nicht trockenem Zustande befinden, ist bei einer Geldstrafe bis zu 3 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängnisstrafe verboten. Zossen, den 21. Juli 1864. Königliches Domainen Rent-Amt, Pohle." (Teltower Kreisblatt, 27. Juli 1864, Seite 7).
Zur Refinanzierung neuer Chausseen und für den Unterhalt der bestehenden Chausseen wurde bei Benutzung der Chausseen sogenanntes Chausseegeld verlangt. Dafür wurden Schlagbäume eingerichtet, an denen Chausseehäuser gebaut wurden. Am 31. Dezember 1874 wurde die Chausseegeld-Erhebung an Staats-Chausseen in Preußen und 1886 in Sachsen abgeschafft. Auf Kreis-Chausseen wurde die Chausseegeld-Erhebung teils bis in die 1930er Jahre aufrecht erhalten.
Bereits 1829 wurden die Regulationen bezüglich der Chausseegeld-Erhebung auf »Beschwerden des Publikums« und wegen der Umfahrung der Hebestellen (Chaussee-Einnehmerhäuser samt Schlagbaum) geändert. Mit der Änderung sollte zudem dem Publikum die freie Fahrt innerhalb eines Stadtgebiets sowie Gemeindegebiets ermöglicht werden. Die Chausseehäuser standen bis dato an/in den Städten und Dörfern und sollten ab dann in der ungefähren Mitte einer Chausseestrecke stehen. Dazu wurden mancherorts neue Chausseehäuser gebaut und die alten verkauft. Diese Neuregulierung ist heute noch an Chausseen mit erhaltenen Chausseehäusern erster und zweiter Generation zu sehen. Mancherorts wurden die Chausseehäuser weit vor den Dörfern, aber noch auf eigenem Gebiet, hinter dem letzten Abzweig eines Weges platziert. Andernorts wurden sie stur in die Mitte einer Chausseestrecke platziert und gehören dort unter Umständen zu einem entfernt liegenden Dorf, dessen Gemeindegebiet von der Chaussee nur am Rande durchquert wird.
Für die Chausseegeld-Erhebung gab es eine »Chaussee-Geldeinnahme-Instruktion« und einen »Chaussee-Tarif«. Diese betrafen sowohl die Höhe des Chausseegeldes bezüglich der Chausseelänge in Meilen als auch die Fuhrwerke, deren Transportgut und das mitgeführte Vieh sowie die Ermäßigung für Einheimische und die sogenannte Chaussee-Freiheit für bestimmte Leute. Bereits 1811 wurde in Preußen ein neuer Chaussee-Tarif vom König erlassen.
Nachdem Chausseen gebaut waren wurden diese auch von Postkutschen befahren, beziehungsweise verlegten diese ihre Post-Course von ihren alten Poststraßen auf die neuen Chausseen.
Chausseehaus ist nicht gleich Chausseehaus. Nicht nur dass es verschiedene Bau-Stile gab, von denen insgesamt vier von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) stammen, sondern die Chausseehäuser hatten auch verschiedene Funktionen. Es wird unterschieden zwischen Chaussee-Einnehmerhaus und Chaussee-Wärterhaus. Die Chaussee-Einnehmerhäuser wurden verpachtet an Chausseegeldeinnehmer, die darin wohnten. An diesen Chausseehäusern befand sich der Schlagbaum (Chausseebaum, Schranke) und wurde das Chausseegeld erhoben, sowie war darin eine Werkstatt und in Nebengebäuden war das Werkzeug untergebracht. In diesen Chausseehäusern wohnten mancherorts zudem auch Chausseewärter (Arbeiter). Neben diesen Chaussee-Einnehmerhäusern — nicht immer direkt daneben, sondern meist auf der Chaussee-Strecke verteilt — bestanden reine Chaussee-Wärterhäuser, in denen nur Chausseewärter wohnten sowie das Werkzeug untergebracht war. Zudem gab es Chaussee-Inspektoren (Wegebau-Inspektor), die irgendwo feiner wohnten. Durch Änderungen der Regulationen der Chausseegeld-Erhebung und auch aus bisher unbekannten Gründen konnte ein Chausseehaus den Status über die Zeit hinweg ändern. Auch von daher ist der Status eines Chausseehauses nicht an seiner Bauart zu erkennen. Zudem gab es reine Wohnhäuser für Chausseewärter, die als solche keine gesonderte Erwähnung fanden.
Zu einem Chausseehaus gehörte — nicht immer — ein kleiner oder größerer Garten sowie ein Stall. An manchen Chausseehäusern wurde sogar eine kleine Baumschule betrieben (Georgenthal).
Einige Chausseehäuser wurden, nachdem sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr benötigt wurden, entweder abgerissen oder verkauft sowie anderweitig nachgenutzt, meist als Wohnhaus. Bei einigen wenigen Chausseehäusern ist die Nachnutzung als Waldwärterhaus sowie Forsthaus nachweisbar. Seltener wurde ein Chausseehaus als Wirtshaus, Gasthof oder Gaststätte nachgenutzt (Friedrichroda, Bernsdorf bei Cölbe). Noch seltener war ein Chausseehaus zugleich Krug (Ausschankrecht), also ein sogenannter Chausseekrug. Krüge standen meist sepparat an Chausseen.
Mancherorts wird ein Chausseehaus auch Steuerhaus oder Zollhaus genannt. Die Bezeichnung »Steuerhaus« ist insoweit korrekt, da die Chausseegelder vom Haupt-Steuer-Amt verwaltet wurden. Die Bezeichnung »Zollhaus« ist nur dann korrekt, wenn an einem Chausseehaus auch Zollgeld (Deichsel-Zoll, Damm-Zoll, Brücken-Zoll, Städte-Zoll, Land-Zoll, Wasser-Zoll, Bischof-Zoll, Junker-Zoll, Amts-Zoll, Amts-Straßen-Zoll, Waren-Zoll, Haupt-Waren-Zoll, Wege-Zoll) erhoben wurde (wobei hier nochmals zwischen *-Zoll und *-Geld unterschieden wurde). Eine ältere Bezeichnung für Chausseehaus ist »Wegehaus«. In einem Wegehaus wohnten die sogenannten »Wegemacher«.
Die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren an einer Pflasterzollstation in München, an einem Examinatorhaus in Würzburg oder an einem Linienamt in Wien hat nichts mit Chausseen und Chausseehäusern zu tun. An diesen wurden nur Gebühren für Straßen innerhalb eines Stadtgebietes erhoben.
In einigen Städten in Bayern bestanden sogenannte »Pflasterzollstationen«. An Pflasterzollstationen wurde Pflasterzoll für die Benutzung der Pflasterstraßen innerorts erhoben. Die Erhebung von Pflasterzoll — auch Pflastergeld oder Pflastermaut genannt — wurde von den regierenden Herzögen in Bayern ab 1394 eingeführt. Mit dem Pflasterzoll sollten die Herstellungs- und Unterhaltskosten der gepflasterten Straßen (innerorts) finanziert werden. In Städten wurde der Pflasterzoll an den Stadttoren erhoben. Mit Erweiterung der Stadtgebiete durch Eingemeindung umliegender Gemeinden wurde die sogenannte Burgfriedensgrenze der Städte verschoben. Mit der Verschiebung der Burgfriedensgrenze wurden an den gepflasterten Ausfallstraßen Pflasterzollstationen an der Burgfriedensgrenze errichtet. Die Pflasterzollstationen waren zugleich Wohnhaus für die Zollbeamten. Ab 1834 wurden die Pflasterzoll-Einnahmen im Deutschen Bund durch den Zollvereinigungsvertrag von 1833 auf die gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltskosten beschränkt. 1867 wurde der Vertrag auf die Einnahme von Chausseegeld reduziert, wie sie bereits seit 1829 in Preußen üblich war (Bezahlung für das Befahren einer Strecke, nicht für das Passieren eines Schlagbaums). Mit dem Zolltarifgesetz von 1902 wurde der Pflasterzoll im Deutschen Reich, außer in Bayern, abgeschafft. In Bayern kam es hingegen zu vermehrter Pflasterzoll-Einnahme in Städten und Gemeinden (1908: 47 Gemeinden. 1922: 486 Gemeinden). Mit der Nachkriegsinflation wurde der Pflasterzoll nach und nach und letztendlich in den 1930er Jahren — ebenso wie das Chausseegeld außerhalb Bayerns — in Bayern aufgegeben.
In Franken hießen die Pflasterzollstellen »Examinatorhaus«. Bekannt sind diese bis heute in Würzburg und Erlangen. Die Examinatorhäuser standen an den Stadttoren oder an der Stadtgrenze. Das Wort "Examinator" stammt von Examen und meint Prüfung. Die Examinatoren erhoben nicht nur Pflasterzoll, sondern waren zugleich Stadtwächter.
In Österreich hießen die Einnehmerhäuser für den Pflasterzoll Linienamt oder Mautstelle. Bekannt sind diese bis heute in Wien und Graz. An einer Mautstelle wurde nur die Pflastermaut für die Benutzung einer Straßen und an Linienämtern zudem die Verzehrsteuer für importierte Lebensmittel erhoben. In Graz wurde die Pflastermaut bis 1938 erhoben.
Einen zeitgeschichtlichen Eindruck über die Anfänge und den Fortschritt des Chausseebaus vermittelt folgende Literatur.
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Erich Sturtevant (1869-1947)
Der Verkehr mit den Dörfern der Umgegend und mit den Nachbarstädten erfuhr eine wesentliche Erleichterung durch den Bau von Chausseen, die durch die Bemühungen der ersten Landräte, "der ehrenwerten Männer Meuß und Hauschteck", an die Stelle schlechter, oft tiefsandiger Landstraßen traten. Im Jahre 1827 wurde aus Staats-Mitteln die Straße von Treuenbrietzen über Jüterbog nach Dresden chaussiert, die alljährlich Friedrich Wilhelm III. benutzte, wenn er nach Bad Teplitz fuhr. Der Chausseebau der Poststraße Jüterbog–Baruth wurde 1838 in Angriff genommen, die über Zinna nach Luckenwalde im Jahre 1839. Von dort begann gleichzeitig die Stadt Luckenwalde, unterstützt vom Kommerzienrat Busse, die Chaussierung der Straße. Im Dezember 1841 machte Landrat Hauschteck (seit 1828 im Amte) folgendes bekannt: "Nach jahrelangen Mühen und mit vielen Kosten ist die Chaussierung der Jüterbog–Luckenwalder Straße auf einer Seite nunmehr durchweg zustande gekommen, so daß bei Trockenheit die Chaussee unbedenklich zu befahren ist, bei nasser Witterung aber der daneben befindliche Erdweg benutzt werden muß. Lastwagen müssen übrigens diesen Weg von da ab, wo er über Lindenberg nach Luckenwalde führt, ganz meiden und die alte Poststraße über Liester Teichbrücke einschlagen (bei 1 Thaler Strafe)."
Später wurden diese Kreisstraßen als "Kies-Chausseen" ausgebaut, die von Jüterbog nach Luckenwalde 1844, die nach Baruth 1852, zuletzt auch die Straße von Luckenwalde nach Dahme. Diese Straßenbauten ermöglichten es dem Landrat Hauschteck, "arbeitslose, aber arbeitsfähige Männer zu beschäftigen, voraussichtlich auf verschiedene Jahre hin. Sämtliche Ortsvorstände des Kreises, insbesondere diejenigen der Städte, in welchen sich wohl die meisten Arbeitslosen (meist unbeschäftigte Tuchmacher und Weber) befinden dürften", wies er an, ihm Listen verwendungsfähiger Arbeitsloser einzureichen. Bei den Straßenbauten wetteiferten auf die Aufrufe des Landrats hin die Bürger der Kreisstädte mit den Bauern und Gutsbesitzern auf dem Lande, Gespanne und Fuhren "mit Kies oder Lehm" zu stellen; andere Leute leisteten umsonst Handdienste.
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Johann Georg Krünitz (1728-1796)
Universität Trier: Band 62: Land-Straße und Chaussee
Universität Trier: Band 63: Land-Straße und Chaussee
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Google Books: Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen
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Zentral- und Landesbibliothek Berlin: Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen
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— Der Preußische Staat —
Der Chausseebau vor dem Jahr 1815 (Seite 300-302),
in den Jahren 1816-1840 (Seite 302-313),
Der Chausseebau unter König Friedrich Wilhelm IV. (Seite 313-325)
Dr. Friedrich Wilhelm Schubert (1799-1869).
Google Books: Die künstlich gebauten Landstrassen oder Chausseen …
Bayerische Staatsbibliothek: Die künstlich gebauten Landstrassen oder Chausseen …
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Kategorie: Straßenbaugeschichte
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